Der Saarländische Fußballverbands (SFV) kündigte bereits vor einigen Wochen einen außerordentlichen Verbandstag für Samstag, den 26. Mai 2018 an. Der außerordentliche Verbandstag wird in der Stadthalle in Lebach stattfinden und hat unter anderem die Wahl der Delegierten für die LSVS-Mitgliederversammlung zum Thema.

Tagesordnung außerordentlicher Verbandstag 26. Mai 2018:

1. Eröffnung
2. Begrüßung Franz Josef Schumann
3. Auswirkungen des Urteils des Bundesfinanzhofes (BFH) auf die Ordnungsstrafen
4. Bewegtbilder (SportTotal TV und Soccerwatch)
5. Feststellung der Zahl der anwesenden Stimmberechtigten
6. Neue Finanzordnung des SFV
7. Anträge
8. Wahl der Delegierten für die LSVS-Mitgliederversammlung
9. Verschiedenes

Der SFV Vorstand stellt hierbei einen Antrag zur Reformierung der Gebührenordnung. Hier ist von einer Anpassung die Rede, jeder Leser kann sich nun selbst ein Bild machen, wie an der Gebührenschraube (in roter Schrift) gedreht werden soll. Da muss man mal gespannt sein, ob sich die Vereine für diese doch sehr deutliche Anhebung begeistern können. Allerdings ist auch zu vermuten, dass, wenn diese Gebührenordnung nicht angenommen wird, es zu empfindlichen Einbussen bei den Vereinszuschüssen kommen wird.

I. Verwaltungsgebühren netto inkl. 7 % MwSt.
1. Gesuch um Spielerlaubnis
a) Vereinswechsel 5,00 Euro 5,35 Euro
d) Vertragsspielervertrag 30,00 Euro 32,10 Euro
3. Ausbildung je Schiedsrichter 25,00 Euro 26,75 Euro
4. Vereinswechsel von Schiedsrichtern 5,00 Euro 5,35 Euro

1. Gesuch um Spielerlaubnis
a) Vereinswechsel Aktive 30,00 Euro 32,10 Euro
b) Vereinswechsel Jugend 15,00 Euro 16,05 Euro
c) Vertragsspielervertrag neu 100,00 Euro 107,00 Euro
d) Vertragsspielervertrag verlängert 30,00 Euro 32,10 Euro
e) Neuantrag/Duplikat/vorz. Spielrecht 5,00 Euro 5,35 Euro

2. Ausbildung je Schiedsrichter
a) dezentral 25,00 Euro 26,75 Euro
b) zentral 80,00 Euro 85,60 Euro
3. Vereinswechselprüfung 30,00 Euro 32,10 Euro
4. IT-Gebühr (Vereine mit Mannschaften) 50,00 Euro 53,50 Euro

II. Verfahrensgebühren steuerfrei
1. Protest
a) Bezirksliga, Kreisliga A, B 10,00 Euro
b) Landesliga 20,00 Euro
c) Verbandsliga, Saarlandliga 30,00 Euro
d) bei Jugendmannschaften der Gruppe und Kreisliga 10,00 Euro
e) bei Jugendmannschaften der Bezirksliga 20,00 Euro
f) bei Jugendmannschaften der Verbandsliga 30,00 Euro
2. Berufung für die Wiederaufnahme eines Verfahrens 25,00 Euro
entfällt
IIII. Verbandsbeiträge steuerfrei
1. Regional und Amateur-Oberliga 175,00 Euro
2. Saarlandliga 175,00 Euro
3. Verbandsliga 100,00 Euro
4. Landesliga 50,00 Euro
5. Bezirksliga 40,00 Euro
6. Kreisliga 25,00 Euro
7. Vereine ohne aktive Herren-Mannschaft 25,00 Euro

1. 3. Liga 1.500,00 Euro
2. Regionalliga 600,00 Euro
3. Oberliga 400,00 Euro
4. Saarlandliga 300,00 Euro
5. Verbandsliga 180,00 Euro
6. Landesliga 120,00 Euro
7. Bezirksliga 100,00 Euro
8. Kreisliga 80,00 Euro
9. Vereine ohne aktive Herren-Mannschaft 25,00 Euro

IV. Gebühreneinzug
Die Verbandsbeiträge und Gebühren werden in der Weise erhoben, dass das Konto des Vereins beim Verband belastet wird.

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