Laut Urteil der Spruchkammer wird das 2:2 im Spiel der 2. Mannschaft gegen den SC Ludwigsthal nun als Sieg für uns gewertet > siehe hierzu auch (Fairplay sieht anders aus).

Unserem Protest gegen die Spielwertung wurde stattgegeben, die Regularien in der Spielordnung sind eindeutig und sind hier einmal auszugsweise dargestellt:

§ 27 a Beschränkung der Anzahl der Spielberechtigten:

(1) An Spielen unterer aufstiegsberechtigter Mannschaften dürfen bis zum nächsten ausgetragenen Meisterschaftsspiel der höheren Mannschaft unbeschadet der Sonderregelung für die letzten vier Meisterschaftsspiele insgesamt nicht mehr als drei Spieler/innen, die Spielrecht nach § 26 und § 28 (1) (Ü23) haben, mitwirken, wenn sie im letzten Meisterschaftsspiel einer höheren Mannschaft eingesetzt wurden.

Urteilsgründe:
Der SC Ludwigsthal setzte in dem Spiel am 17.03.2019 gegen Spvgg Einöd-Ingweiler nachweislich vier Spieler der ersten Mannschaft ein, die zuvor im Spiel gegen SV Illingen am 10.03.2019 zum Einsatz kamen, jedoch wären nach § 27 a (1) Spielordnung nur drei Spieler erlaubt gewesen.

Dem Protest wird stattgegeben.
Das Spiel ist mit dem Ergebnis von 2:2 für die Spvgg Einöd-Ingweiler als gewonnen zu werten.

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