Am Verbandstag in der Saarbrücker Saarlandhalle wurde die Gebührenordnung des SFV von den Vereinen gründlich durchgemischt. Nun werden für die Vereine erste Folgen sichtbar, so wies der SFV in einem Schreiben an alle Vereine, darauf hin, dass die Mannschaftsgelder und Leistungen des SFV an die Vereine unter Vorbehalt ausgezahlt werden. „Nach der Entscheidung des Verbandstags 2017 stehen alle bisherigen Leistungen des SFV an die Vereine unter Vorbehalt. Hierzu zählen insbesondere die Zuschüsse im Bereich der lizenzierten Trainer sowie der Mannschaftsgelder. Die freiwillig gezahlten Zuschüsse wurden stets nach der Saison ausgezahlt. Daher werden Sie als Verein zu diesem Zeitpunkt noch keine negativen Auswirkungen durch einen möglichen Wegfall von Einnahmen spüren. Durch die geänderte Gebührenordnung entgehen dem Verband Einnahmen in Höhe von ca. 120.000 €, die an anderer Stelle aufgefangen werden müssen. Der SFV-Vorstand entwickelt momentan ein Gesamtkonzept um diese Haushaltslücke zu füllen. Bisher haben alle Vereine die Möglichkeit Zuschüsse für ihre lizenzierten Trainer zu beantragen. Um einen Zuschuss für das komplette Spieljahr zu beantragen, muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 31. August bei der SFV-Geschäftsstelle eingegangen sein. Alle Anträge die nach dem 31. August eingehen können nur noch anteilig bezuschusst werden.“, heißt es in dem Brief an die Verein.
Zudem wurde auf die Stadionsicherheit verwiesen: „Wir bitten alle Vereine im Rahmen einer eigenen Stadionbegehung darauf zu achten, dass die Banden und Werbeschilder ordnungsgemäß angebracht sind und sich durch herabhängende Schilder, lockere Schrauben, scharfe Kanten o.Ä. keine Verletzungsgefahr ergeben.“ Außerdem wurden die Rechtslage bezüglich Bewegtbildern im Amateurfußball beleuchtet: „Videoaufzeichnungen und Live-Streams von Fußballspielen nehmen auch im Amateurfußball im Saarland eine immer größere Bedeutung ein. Dabei sind wichtige Spielregeln zu beachten, die sicherlich noch nicht von allen Beteiligten verinnerlicht sind: 1. Die Rechte aller Amateurspiele der SFV-Spielklassen liegen beim SFV, 2. Eine Aufzeichnung kann daher nur mit Genehmigung durch den SFV erfolgen, 3. Zur Vermeidung juristischer Streitigkeiten muss der Anbieter vor der Aufnahme die Einwilligung aller Beteiligten einholen, 4. Aufnahmen von Jugendspielen sind im Gegensatz zu Spielen der Aktiven mit zusätzlichen besonderen Auflagen verbunden, 5. Wir werden hierfür neue Durchführungsbestimmungen erstellen und Mindeststandards entwickeln, die von allen Vereinen verbindlich zu einzuhalten sind.“

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