Nun ist es raus, der Vorstand des SFV hat seinen Antrag für den virtuellen Verbandstag formuliert. Die Mitglieder (Vereine) haben nun das Wort und müssen über die Fortsetzung der Saison 2019/2020 bzw. einen Abbruch entscheiden. Der Verbandstag wird am Dienstag, den 09. Juni 2020 ab 18:00 Uhr in einer Videokonferenz stattfinden.

Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Entscheidung über die Fortführung der Meisterschaftsspiele im SFV

Antragsteller: SFV-Vorstand

Die aktuelle Saison wird angesichts der Corona-Pandemie abgebrochen. Der Meister der jeweiligen Spielklasse steigt auf. Er wird dadurch ermittelt, dass der Quotient aus erzielten Gewinnpunkten und ausgetragenen Spielen zugrunde gelegt wird. Der Tabellen- stand zum Zeitpunkt des Abbruchs des Spielbetriebs ist für die Berechnung maßgebend. Meister ist die Mannschaft mit dem höchsten Quotienten.
Weitere Aufsteiger werden nicht ermittelt, Relegationsspiele entfallen. Es werden keine Absteiger ermittelt. Jedoch können Vereine, die zum Zeitpunkt der Beendigung der Saison mit ihrer Mannschaft auf dem Abstiegsplatz stehen, auf Antrag in der kommenden Saison freiwillig eine Klasse tiefer spielen. Mannschaften, die im Verlauf der Saison 2019/2020 zurückgezogen haben, steigen in die unterste aufstiegsberechtigte Spielklasse ab. In der Saison 2020/2021 wird es einen vermehrten Abstieg geben.
Geltende Regelungen zum Vereinswechsel, insbesondere zu den Wechselfristen, bleiben damit unverändert gültig. Oben genannte Regelungen gelten sowohl für den Jugend- als auch für den Aktivenbereich (Herren, Ü-Fußball, Frauen).

Begründung: Der SFV hat die Verpflichtung, einen Spielbetrieb mit Aufsteiger und Absteiger zu ermitteln. Die Saison kann gemäß Satzung und Ordnungen des SFV auch über den 30.06. hinausgehen. Fußballspiele im Amateurfußball sind nach aktuellem Stand rechtlich verboten. Derzeit ist nicht abschätzbar, wann Mannschaftsport im Saarland grundsätzlich wieder erlaubt sein wird. Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs in Wettkampfform ist somit auf unbestimmte Zeit rechtlich nicht möglich. Ein Trainingsbetrieb kommt allenfalls eingeschränkt und unter Beachtung von öffentlich-rechtlichen Vorgaben in Betracht. Eine reguläre Beendigung der Meisterschafts- runde im Spieljahr 2019/2020 erscheint unter diesen Voraussetzungen nicht mehr möglich. Mit der Beendigung der Saison 2019/2020 zum 30.06. können Meister und Aufsteiger in sämtlichen Spielklassen so rechtzeitig ermitteln werden, dass diesen die Teilnahme am Spielbetrieb ab Beginn der Folgesaison möglich ist.


Mit der Beendigung der Saison 2019/2020 bis zum 30.06.2020 ist zudem gesichert, dass vorbehaltlich rechtlicher Beschränkungen grundsätzlich der gesamte Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 genutzt werden kann, um die Folgesaison 2020/2021 ordnungsgemäß durchzuführen.

Für den Fall der Beendigung des Spieljahres 2019/2020 zum 30.06.2020 ist der Ermittlung von Meistern und Aufsteigern auf Grundlage der Quotientenregelung gegenüber einer Wertung nach der Tabelle einer vollständig absolvierten Vorrunde der Vorzug zu geben. Finden alle bisher ausgetragenen Spiele Berücksichtigung, kommt dies der Absolvierung sämtlicher Meisterschaftsspiele und damit dem ursprünglichen Wettbewerbsgedanken näher, als nur eine Berücksichtigung der Vorrunde.
Weiter ist es auch sachgerecht, bei Beendigung des Spieljahres 2019/2020 zum 30.06.2020 keine Absteiger zu ermitteln, dies vor dem Hintergrund, dass ein Abstieg in der Regel für die Vereine schwerer wiegt als ein Nichtaufstieg.

Nun darf man gespannt sein, wie die Vereine über diesen Antrag entscheiden werden. Weitere Anträge zu diesem Verbandstag können durch die Vereine gestellt werden, müssen mindestens zwei Wochen vorher (26. Mai 2020) dem Verbandsvorstand vorliegen.

Über die Fortführung der SFV-Pokalrunde wird der SFV-Vorstand einen weiteren Antrag einbringen. „Wir beraten uns hier im Vorfeld mit den Vereinen, die mit ihrer A-Junioren-, Frauen- oder Herrenmannschaft noch im Pokalwettbewerb vertreten sind. Wir werden allen Vereinen und allen Delegierten ca. 12 Tage vor dem Verbandstag das komplette Antragspaket zur Durchsicht und Beratung im Verein zukommen lassen.“, heißt es weiter.


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