Der SFV hat in einer Mail die Vereine über weitreichende Änderungen für die kommende Saison, als auch schon für die Saison 2019/20 unterrichtet. Im Grunde genommen handelt es sich um die Umsetzung von Streichungen bzw. Umwidmung der momentanen Zuschüsse.
1.) Zuschüsse für gemeldete Jugendmannschaften: Der Ausrüstervertrag mit Adidas und dem DFB wird nicht fortgeführt und dies hat Auswirkungen auf bisher gezahlte Mannschaftsgelder für unsere Jugendmannschaften. Um diese Haushaltslücke zu schließen wird der SFV einen neuen Ausrüstervertrag abschließen. Die bisher gezahlten freiwilligen Zuschüsse des SFV (in Form von Mannschaftsgeldern für Jugendmannschaften), sollen ab der Saison 2018/2019 voraussichtlich durch höhere Sachleistungen (z.B. Trikotsätze, Jugendbälle etc.) als die bisherigen finanziellen Zuwendungen ersetzt werden > hier sieht man nun wie man von einem Sponsor/Geldgeber abhängig ist/wird.
2.) Zuschüsse für lizenzierte Trainer: Die bisher freiwillig gezahlten Zuschüsse im Bereich Trainer Aktive werden ab der Saison 2018/2019 nicht mehr ausgezahlt, die Ausbildungs- u. Seminargebühren bleiben natürlich bestehen. Zuschüsse für lizenzierte Jugendtrainer gibt es allerdings weiterhin.
3.) Ausbildung neuer Schiedsrichter: Neu ausgebildete Schiedsrichter (über 18 Jahre) für deren Erstausstattung die Vereine bis dato einen Zuschuss in Höhe von 205 € erhalten haben, erhalten ab dem 1. Januar 2019 ihre Erstausrüstung (Trikots, Hosen, Stutzen und ein Schiedsrichterset) direkt über den SFV. Alle Schiedsrichter die am Tag der Prüfung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten ebenfalls ein kleines Schiedsrichterset in Form einer Pfeife, Rote und Gelbe Karte und Spielnotizkarten.
4.) Vereinswechsel von Schiedsrichtern: Im Bereich der Schiedsrichter wird es eine weitere Änderung hinsichtlich der Vereinswechselmodalitäten ab der Saison 2019/2020 geben. Um den Vereinen eine bessere Planungssicherheit im Bereich ihres Schiedsrichtersolls zu geben und das Abwerben von Schiedsrichtern etwas einzudämmen wird der § 20 „Vereinswechsel von Schiedsrichtern“ wie folgt angepasst:
Will ein Schiedsrichter seinen Verein wechseln, muss er sich bei seinem bisherigen Verein als Schiedsrichter abmelden und zusammen mit dem neuen Verein bei der SFV-Geschäftsstelle den Vereinswechselantrag mit dem dafür vorgesehenen Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis zum 30.06. einreichen. Der Vereinswechsel eines Schiedsrichters ist nur einmal pro Spieljahr zulässig. Bei der Abmeldung des Schiedsrichters und vor Stellung des Wechselantrages ist vom aufnehmenden Verein stets eine Entschädigung in Höhe von 500,00 Euro an den abgebenden Verein zu zahlen. In dem Formular hat der abgebende Verein die Abmeldung und den Erhalt der Entschädigung vor dem 30.06. zu bestätigen. Erfolgt der Nachweis der Entschädigungszahlung durch den aufnehmenden Verein nicht, wird dem Wechsel im darauffolgenden Jahr zum 01.07. stattgegeben. In besonderen Ausnahmefällen entscheidet der Saarländische Fußball Verband nach sportlichen Gesichtspunkten.
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