Nach Abstimmung mit dem DFB hat der Verbandsvorstand in der Spielordnung den §57 (Spielertausch) neu geregelt.
§ 57 Spieleraustausch
(1) Während des ganzen Spiels, einschließlich einer evtl. Verlängerung dürfen bis zu drei Spieler ausgetauscht werden. Der Austausch ist nur während einer Spielunterbrechung zulässig. Ein wiederholtes Ein- und Auswechseln ist erlaubt.
(2) In Meisterschaftsspielen der Kreisligen A und in Entscheidungsspielen zwischen zwei Vereinen der Kreisligen A dürfen bis zu vier Spieler ausgetauscht werden. Der Austausch ist nur während einer Spielunterbrechung zulässig. Ein wiederholtes Ein- und Auswechseln ist erlaubt.
Während an §57 (2) nur kosmetische Änderungen vorgenommen wurden, erlaubt §57 (1) Rückwechsel in den Saarländischen Ligen. Damit ergeben sich in der kommenden Saison also neue taktische Möglichkeiten für die Trainer.
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