Der DFB hat heute weitreichende Änderungen der Spiel- und Jugendordnung verabschiedet. Unter anderem besteht nun für die einzelnen Verbände die Möglichkeit, zeitliche Veränderungen für das Ende der Spielzeit 2019/2020 und den Beginn der Saison 2020/2021 vorzunehmen. In diesem Zuge können weitere Regularien passend angeglichen werden, wie beispielsweise Spielberechtigungen, Wechselfristen oder zu Vertragsspielerinnen und -spielern.
Der Grundsatz, dass ein Spieljahr zum 01. Juli eines Jahres beginnt und zum 30. Juni des folgenden Jahres endet, ist für die nächsten 15 Monate aufgehoben.
Das bedeutet, die laufende Saison kann, sofern nötig und kein Abbruch gewollt ist, in allen Spielklassen über den 30. Juni 2020 hinaus verlängert werden und das Spieljahr 2020/2021 zu einem späteren Zeitpunkt beginnen oder notfalls sogar ganz oder teilweise entfallen.
Dies hat gleichzeitig Auswirkungen auf Spielberechtigungen, Wechselperioden, das Aufrücken in höhere Altersklassen im Jugendbereich sowie auf Verträge von Vertragsspielerinnen und Vertragsspielern oder Abmeldefristen für Amateurspielerinnen und Amateurspieler. All diese Bereiche können ebenfalls angepasst werden, sollten sich Ende und Anfang der Spieljahre 2019/2020 und 2020/2021 verschieben.
Auch die Regelung, wonach ein Amateur den Verein ohne Zustimmung des abgebenden Klubs sofort wechseln kann, sobald er mindestens ein halbes Jahr kein Spiel bestritten hat, ist modifiziert worden. Zum Schutz der Klubs können die zuständigen Regional- und Landesverbände nun festlegen, dass Zeiträume, in denen aufgrund der Corona-Krise kein Spielbetrieb durchgeführt werden konnte, bei der Berechnung der Sechs-Monats-Frist nicht berücksichtigt werden.
Da sind wir nun mal gespannt, wie das im SFV umgesetzt wird. Allerdings ist erste Prämisse, die Gesundheit geht vor. Ob und wann überhaupt wieder an die Fortsetzung der Runde gedacht werden kann, haben wir durch unser Tun selbst in der Hand; die Fallzahlen zur Ausbreitung des Corona-Virus werden darüber entscheiden.
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