Immer wieder tauchen Fragen zur neuen Coronaverordnung in Bezug auf die sportlichen Aktivitäten auf.

Grundsätzlich sind das kontaktlose Sporttreiben im Freien (Radfahren, Inliner, Joggen) und das kontaktlose Sporttreiben von Individualsportarten auf Sportanlagen im Freien gestattet (Leichtathletik, Golf, Tennis). Dieser Sport ist alleine oder in kleinen Gruppen von bis zu 5 Personen möglich. Das Ausüben von Mannschaftssportarten ist momentan grundsätzlich nicht erlaubt.

Da auch die Sportanlagen bis auf Weiteres geschlossen sind, ist also auch ein Fußballtraining in diesen Kleingruppen nicht erlaubt.

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