In der Hoffnung, dass nun bald Klarheit bezüglich der Einwechselungen bei den aktiven Mannschaften herrscht, wurde erneut ein Hinweis des SFV an die Vereine geschickt.

Bereits am 2. Juli 2018 hatte der Saarländische Fußballverband (SFV) auf wichtige Änderungen in §57 der Spielordnung hingewiesen, nun gab der SFV in einem Schreiben vom 19. Juli 2018 an die Vereine erneute Änderungen bekannt. „Bitte beachten Sie, im Gegensatz zu dem Schreiben vom 2. Juli 2018, dass die Anzahl der Wechselvorgänge auf drei bzw. vier Wechselvorgänge begrenzt ist. Die neuen Passagen habe ich hervor gehoben und gestrichene Passagen durchgestrichen.

§ 57 Spieleraustausch
(1) Während des ganzen Spiels, einschließlich einer evtl. Verlängerung dürfen bis zu drei Spielerwechsel durchgeführt werden. Ein ausgetauschter Spieler kann wieder eingewechselt werden. Der Austausch ist nur während einer Spielunterbrechung zulässig und kann nicht rückgängig gemacht werden. Ein wiederholtes Ein- und Auswechseln ist erlaubt.
(2) In Meisterschaftsspielen der Kreisligen A und in Entscheidungsspielen zwischen zwei Vereinen der Kreisligen A können dürfen bis zu vier Spielerwechsel durchgeführt Spieler ausgetauscht werden. Ein ausgetauschter Spieler kann wieder eingewechselt werden. Der Austausch ist nur während einer Spielunterbrechung zulässig und kann nicht rückgängig gemacht werden. Ein wiederholtes Ein- und Auswechseln ist erlaubt.


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