Ab dem morgigen Tag (25.05.2018) gilt die neue Datenschutzgrundverordnung. Ein Regelwerk, das den Schutz personenbezogener Daten nicht nur europaweit harmonisiert, sondern auch deutlich verschärft. Die Vorschrift zielt vor allem auf die großen Internet-Konzerne wie Facebook, Google, Apple oder Amazon, für die unsere Daten nur noch eine Handelsware sind. Doch gerade die, die eigentlich im Fokus der neuen Verordnung stehen sollten, haken dies ziemlich locker ab. Der „Kunde“, also wir alle, müssen mit einem Klick die neuen Datenschutz-Grundsätze bestätigen, ansonsten kann der angebotene Service wie Facebook-Chat, Google-Konto oder iPhone nicht mehr genutzt werden. Für jeden Website-Betreiber, Verein, Mittelständler, Klein-Unternehmer gelten aber die selben Vorschriften, stehen teilweise hilflos dem Regelwerk gegenüber und müssen mit Abmahnungen und Bußgeldern rechnen. Datenschutzerklärungen müssen nun mit einfachen Worten, aber natürlich rechtssicher, den Benutzer darauf hinweisen, welche Daten verarbeitet werden. Das gleiche gilt für Verarbeitungsverzeichnisse, Datenschutz-Richtlinien, Bestellung eines Datenschutzbeauftragten usw.

Was alles gemacht werden muss ist geklärt und im Gesetz festgelegt, beim Wie bleiben die Vereine weitgehend alleine. An Hilfe durch den Verband ist nicht zu denken, lapidare Erklärungen und Links auf Websites werden geliefert, das war es dann aber auch. Anfragen von Hilfe suchenden Vereinen werden schon gar nicht beantwortet. Allerdings gibt es bei dieser Sache auch Gewinner: Anwälte und Berater (die einen mahnen ab, die anderen „verkaufen“ ihr Wissen).

Unsere Datenschutzerklärung und das Impressum findet ihr direkt unter dem Reiter „Verein“.

                           

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