Die Bedingungen für das saarländische Gastgewerbe werden etwas erleichtert: Ab heute, Montag, den 01. Juni, dürfen Restaurants und Gaststätten eine Stunde länger als bisher geöffnet haben und auch die allgemeinen Kontaktbeschränkungen werden teilweise gelockert.

D.h., die Gastronomie darf bis  23 Uhr öffnen und außerdem sind durch die neue Rechtsverordnung im öffentlichen Raum künftig Ansammlungen von bis zu 10 Personen zugelassen. Der Hygieneplan zum Schutz der Beschäftigten und Gäste bleibt weiterhin gültig.

Beim Trainingsbetrieb gab es ebenfalls Erleichterungen, allerdings gelten immer noch folgende Vorraussetzungen:

1.Einhaltung des Mindestabstandes

2.Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu zehn Personen > in jeder Hälfte also 10 Personen einschließlich Trainer

3.kontaktfreie Durchführung mit Ausnahme des familiären Bezugskreises

4.konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Geräten

5.Nutzung der Umkleide- und Nassbereiche unter Abstands- und Hygieneregeln

6.Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen

7.keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten

8.keine Zuschauer


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