Um Kindern und Jugendlichen aus bedürftigen Familien neue Chancen zu eröffnen, wurde das Programm Bildung und Teilhabe geschnürt, um am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilnehmen zu können. In den Genuss diese Programmes kommen Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, soweit sie Familien angehören, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Aber unabhängig hiervon erhalten alle Personen, auch wenn sie keine der vorgenannten Leistungen beziehen, Bildungs- und Teilhabeleistungen nach dem SGB XII, wenn sie diese nicht aus eigenen Kräften und Mitteln vollständig decken können. Soweit es sich um Leistungen in Kultur, Sport und Freizeit handelt werden diese nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt.

Für jedes Kind ist ein gesonderter Antrag beim Fachbereich sür Soziale Angelegenheit im Saarpfalzkreis zu stellen. Die notwendigen Formulare stehen als Download zur Verfügung.

Wer also Familien in seinem Umfeld kennt, deren Kinder gerne z.B. Sport betreiben würden, aber die finanziellen Mitteln nicht ausreichen, sollte diese auf dieses Programm aufmerksam machen. Immerhin gibt es hier Unterstützungsleistungen bis mtl. 15 €. Dies reicht nicht nur für die Vereinsbeitragszahlung sondern auch noch für die Anschaffung ev. Sportklamotten etc. Gilt im Übrigen auch für Familien, deren Kinder bereits im Verein angemeldet sind.

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