Der am 19.09.19 von der Vereinigung „VereineVor“ abgegebene Antrag auf Neuwahl des Verbandsvorstandes (außerordentlicher Verbandstag) wurde durch den SFV abgewiesen, der Antragsteller wird wohl rechtliche Schritte einleiten.

Der Verbandsvorstand hat den vorformulierten Antrag rechtlich prüfen lassen und ein unabhängiger Anwalt für Vereinsrecht ist zum Ergebnis gekommen, dass der Antrag nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht und somit unzulässig ist.

Begründung: Der Antrag lautet auf „Neuwahl des Vorstandes“. Der Vorstand des SFV ist jedoch bis zum ordentlichen Verbandstag 2020 gewählt. Offen ist lediglich die Position des Präsidenten. Ein außerordentlicher Verbandstag kann auf dieser Grundlage nicht einberufen werden. Das Gutachten kann auf der Internetseite www.saar-fv.de eingesehen werden.

Weitere Ausführungen durch den SFV: Der Verbandsvorstand respektiert das Ansinnen der Vereine. Vor einer Neuwahl muss aber zunächst die Abwahl jedes einzeln gewählten Vorstandsmitglieds erfolgen. Nur so ist aus unserer Sicht ein Vorstand zu wählen, der auch im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen handlungsfähig und dessen Wahl nicht anfechtbar ist. Wir haben die 131 Vereine auf diese Situation hingewiesen und die Möglichkeit gegeben, einen rechtswirksamen Antrag zu stellen.

Wichtiger Hinweis: Der ordentliche Verbandstag ist für den 06.06.2020 terminiert und wird stattfinden. Alle Vorstandsmitglieder sind an diesem Tag zu wählen, unabhängig eines vorherigen außerordentlichen Verbandstags.

Stimmen des Antragstellers (VereineVor):

Barbara Haupenthal, Juristin bei „Vereine Vor“, sagt: „Damit kein Zweifel aufkommt: Wir werden einen Außerordentlichen Verbandstag mit einer Neuwahl des kompletten Vorstandes durchsetzen. Nur so wird es den notwendigen Neuanfang im Saar-Fußball geben. Wir behalten uns im Sinne eines demokratischen und rechtlich einwandfreien Prozesses vor, rechtlich gegen die derzeitige Führung des SFV vorzugehen, um das verbriefte Recht der Vereine auf einen Verbandstag mit kompletten Neuwahlen durchzusetzen.“
Thorsten Klein sagt: „Es wäre sehr bedauerlich, wenn uns nichts anderes übrig bleiben würde, den Willen von mehr als 130 Vereinen, die uns einen klaren Auftrag gegeben haben, auf dem Rechtsweg durchzusetzen.“ 

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